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Informationen & Formulare

Hier finden Sie den aktuellen Speiseplan!

Hier finden Sie unsere kleine Schulinfo!

 

Hier finden Sie unsere Schulordnung!

 

Meldepflichtige Krankheiten gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

 

Hier finden Sie den Terminplan für das aktuelle Schuljahr!

 

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Sie müssen Ihr Kind krank melden?

  • Neues Entschuldigungsverfahren: Im Falle, dass Ihr Kind erkrankt ist, informieren Sie bitte das Sekretariat am 1. Fehltag vor Unterrichtsbeginn entweder telefonisch oder via Email. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung in Papierform ist nicht mehr notwendig. Ab dem 10. Fehltag kann in Ausnahmefällen eine ärztl. Bescheinigung bzw. ein ärztl. Attest verlangt werden.

    Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, so besteht trotz Befreiung dennoch eine Anwesenheitspflicht (vgl. §3 Abs. 1 der Schulbesuchsverordnung).

 

Ihre Kontaktdaten haben sich geändert?

 

Antrag auf Freistellung vom Unterricht wegen religiöser Feierlichkeiten:

 

Informationen zur gesetzlichen Schülerunfallversicherung:

 

Unser Datenschutzheft & Anleitungsvideo zum Ausfüllen:

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